Lipödem Stadium III Kassenleistung Vorraussetzung
Seit Januar 2020 werden die Kosten für die Liposuktion befristet bis 31. Dezember 2024 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Fettabsaugung als Kassenleistung ist die Diagnose Lipödem im Stadium III.
Die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie weitere Informationen des GBA finden Sie hier:
Vorraussetzung
Der BMI darf nicht über 35 Kg/m2 liegen. Diese Hürde ist im Stadium III sehr hoch, da meist der Umfang der Extremitäten schon ein erhebliches Gewicht mit sich bringt. Liegt der BMI über 35 kg/m2 aber unter 40 kg/m2 ist der Nachweis einer Adipositasbehandlung zwingende Vorraussetzung für die operative Therapie des Lipödems. Wenn der BMI über 40 kg/m2 liegt, kann die operative Therapie nicht über die Kassenleistung erfolgen und muss privat gezahlt werden.
Der G-BA hat klare Regeln festgelegt, welche Patientengruppen für die Liposuktion zulasten der GKV infrage kommen.
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/811/